Geschäftsordnung
für den Vorstand des "Historischer Förderverein Bayerischer Hiasl Kissing e.V."
§ 1 Einladung
- Die Vorstandschaft ist vom zuständigen Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 4 Tagen einzuberufen.
- Die Ladungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung verteilt wurde. Dabei ist der Sitzungstag nicht mitzurechnen.
- Sitzungen müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen einberufen werden, wenn dies von mindestens 3 der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe verlangt wird.
§ 2 Sitzungen
- Den Vorsitz der Vorstandssitzungen führt der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter oder ein vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied.
- Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend ist und die Sitzung ordnungsgemäß nach § 1 einberufen worden ist.
§ 3 Rechtsgeschäfte
Bei Rechtsgeschäften ist nach § 7 Abs. 3 der Satzung des "Historischer Förderverein Bayerischer Hiasl Kissing e.V." und der Vorstandsbeschlüsse vorzugehen.
§ 4 Niederschrift
- Über die Ergebnisse der Vorstandssitzungen ist Protokoll zu führen.
Diese Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, die Namen der Anwesenden, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse (und das Abstimmungsergebnis) ersehen lassen. - Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben.
- Den Mitgliedern der Vorstandschaft wird spätestens bei der zweiten nachfolgenden Vorstandssitzung die unterschriebene Niederschrift ausgehändigt oder vorher auf andere Art und Weise übergeben.
§ 5 Ausschüsse
§ 1, § 2, § 4 der Geschäftsordnung gilt sinngemäß für Ausschusssitzungen.
§ 6 Änderung der Geschäftsordnung
Eine Änderung der Geschäftsordnung kann nur mit 2/3-Mehrheit aller gewählten Vorstandsmitglieder erfolgen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 14.02.2000 in Kraft.
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